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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 30. Juli 2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Personenbezeichnung „Mieter" sowie „Vermieter" verwendet; sie gilt jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter.
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  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Freizeitfahrzeuge zwischen der BEEmyVAN GBR, Lebrechtstr. 25, 51643 Gummersbach (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

  2. Buchung und Vertragsabschluss
    Buchungsanfragen können online über die Website der Vermieter (www.beemyvan.de), per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Ein Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Vermieter und Leistung einer 50% Anzahlung zustande.
    Der Mieter bestätigt mit der Buchung, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
    Der Mindestmietzeitraum beträgt 1 Tag, sofern nicht anders vereinbart. In der Hauptsaison (Mai-September) beträgt der Mindestmietzeitraum 3 Tage.

  3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters und ist in der Buchungsbestätigung angegeben. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Bei Buchungsbestätigung sind 50% des Mietpreises fällig, 50% 2 Tage vor Antritt der Reise.
    Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

  4. Kaution
    Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von 500 € vor Fahrzeugübergabe. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden am Fahrzeug oder Verstößen gegen die Mietbedingungen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verstöße vorliegen.

  5. Fahrzeugübergabe und -rückgabe
    Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit vollem Tank übergeben.
    Das Mietfahrzeug muss vom Mieter vor Rückgabe an den Vermieter:
    - von 
    innen gereinigt (gefegt und gewischt) sein
    - von außen von erheblichen Verschmutzungen (z.B. großflächiger Schlamm) befreit sein und
    - 
    die mobile Campingtoilette, sowie der Abwassertank des Mietfahrzeugs entleert worden sein.
    Die Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Standort des Vermieters. Eine Einwegmiete ist nicht möglich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache berechnet der Vermieter eine Gebühr von 50 € pro angefangener Stunde.


  6. Voraussetzungen für den Mieter
    Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (für Fahrzeuge bis 3,5 t) oder der Klasse C1 (für Fahrzeuge über 3,5 t) sein. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrzeugübergabe eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und des Führerscheins vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.

  7. Nutzung des Fahrzeugs
    Das Fahrzeug darf ausschließlich für private, touristische Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung (z. B. Weitervermietung) ist untersagt. Das Rauchen im Fahrzeug sowie die Mitnahme von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung wird eine Servicepauschale von 500€ für Reinigung und Wertverlust erhoben. Fahrten in Länder außerhalb der EU oder in Krisengebiete sind verboten, sofern nicht schriftlich genehmigt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die Verkehrs- und Campingvorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten. Wildcampen ist in Ländern, in denen dies verboten ist (z. B. Schweiz, Portugal, Italien), untersagt.
    Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet.

  8. Versicherung
    Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € pro Schadensfall. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Falschbetankung, Vandalismus oder unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Schäden an Markise, Dach oder Innenraum) sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, im Schadensfall unverzüglich den Vermieter sowie die zuständige Polizei zu informieren und einen Schadensbericht zu erstellen.

  9. Haftung
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs oder Verstöße gegen diese AGB entstehen.
    Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (sofern nicht anders vereinbart). Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters im Fahrzeug. Der Mieter haftet für Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs.
    Hierzu noch folgende Hinweise: 
    - Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen.
    - Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Mietfahrzeug und dem Zubehör. Gleiches gilt bei Falschbetankung des Dieselkraftstofftanks.
    - Der Mieter haftet für weitere Schäden: Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen, einschließlich der daraus resultierenden Kosten wie etwa für Bergung, Abschleppung oder Reifenschäden.
    - Der Mieter haftet für Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter übernommen werden. Das Reserverad am Mietfahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden 
    - Der Mieter haftet für Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht.
    - Der Mieter haftet bei Verlust des KFZ-Scheins und Kfz- Schlüssels. Der Vermieter stellt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200€ bei Verlust der Fahrzeugpapiere in Rechnung. Bei Verlust des Schlüssels stellt der Vermieter eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1.000€ in Rechnung.

  10. Stornierung
    10.1. Der Mieter kann den Mietvertrag unter folgenden Bedingungen stornieren:
    - Bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei, Rückerstattung der Anzahlung.

    - Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden berechnet.
    - Weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises werden berechnet.
    10.2. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
    10.3. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung wird der volle Mietpreis fällig.

  11. Wartung und Reparaturen
    Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Campingbus in dem Zustand zu erhalten, in dem er sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen. Laufende Unterhaltskosten, wie z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, trägt im vereinbarten Mietzeitraum der Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt die Vermieterin. 
    Sofern der Campingbus mit einem AdBlue-Tank ausgestattet ist, übernimmt der Mieter den Campingbus mit einem vollen AdBlue-Tank bei Reiseantritt und ist verpflichtet, den Campingbus mit einem vollständig gefüllten AdBlue-Tank zurückzugeben. Wird der Campingbus nicht mit einem vollständig gefüllten AdBlue-Tank zurückgegeben, wird dem Mieter für die Befüllung des AdBlue-Tanks durch die Vermieterin eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 EUR in Rechnung gestellt. 
    Der Mieter ist verpflichtet, bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des AdBlue-Tanks auf eigene Kosten zu sorgen. Bei Berechnung der Kostenpauschale für die Befüllung des AdBlue-Tanks durch die Vermieterin bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. 
    Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Mietfahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Vermieter untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand. 
    Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung der Vermieter im Mietzeitraum in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

  12. Unfälle und Schäden
    Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z.B. Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist die ist die Hotline des Vermieters und/oder Mobilitätsgarantie zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.
    Bei jeglicher Beschädigung des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietfahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieser Vordruck kann auch jederzeit bei der Vermieterin telefonisch angefordert werden. Der Mieter hat den Vordruck elektronisch als Scan unverzüglich an [email protected] zu schicken. 
    Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich die Vermieterin die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1.000 € vor. Hinzu kommt eine etwaige Haftung nach Ziff. 11. Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter zusätzlich unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile der Vermieterin. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist die Vermieterin per Mail unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach der vorherigen Zustimmung der Vermieterin zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen lassen, so ist die Vermieterin unverzüglich zu deren Geschäftszeiten und vor Erteilung des Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt die Vermieterin nur, wenn die Reparatur vorher durch sie genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der Werkstatt ist der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

  13. Datenschutz
    Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung.
    Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung oder gesetzliche Verpflichtungen erforderlich ist.

  14. Speicherung von Personendaten 
    Im Rahmen der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es erforderlich, dass die Vermieterin personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich ebenso wie die einschlägige Rechtsgrundlage und weitere Informationen nach Artikel 13 DSGVO aus der Datenschutzerklärung der Vermieterin.
    Diese ist verfügbar unter:
    https://beemyvan.de/datenschutz

    Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Wir können jedoch aufgrund von Aufforderungen staatlicher Stellen oder privater Dienstleister (z.B. Parkplatzbetreiber, Maut) zur Herausgabe dieser Daten im Einzelfall aufgefordert werden. Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Die Vermieterin ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

  15. Mautgebühren 
    Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungs-Gebühren hat der Mieter vor Ort, vorab per Überweisung oder per Kreditkarte aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich vor Einreise in das Urlaubsland über eventuelle Maut und Umweltzonen zu informieren und gegebenenfalls vorab zu registrieren.
    Für Reisen nach Norwegen muss der Mieter sich vorher auf www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet sich vor Einreise auf www.epass24.com zu registrieren. 
    Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter bei www.epass24.com vorab registrieren. Das Fahrzeug-Kennzeichen kann nach Aushändigung des Mietfahrzeugs der Registrierung nachträglich hinzugefügt werden. 
    Möchte der Mieter mit einem Fahrzeug nach Frankreich, ist er verpflichtet sich bis spätestens eine Woche vor Mietbeginn bei der Vermieterin zur melden, um die notwendigen Fahrzeuginformationen zu erhalten.
    In Portugal ist eine Registrierung oder der Kauf einer Toll Card www.portugaltolls.com nur dann notwendig, wenn der Mieter eine Mautstrecke befährt, auf der die Maut elektronisch erhoben wird. Die Strecken sind besonders gekennzeichnet. 
    Bei Nichteinhaltung hat der Mieter die entsprechende Zahlungsaufforderung zu begleichen. Die Vermieterin erhebt für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19€ zusätzlich zu den von den Mietern zu zahlenden Mautgebühren und etwaigen Strafgebühren.

  16. Gerichtsstand und Verjährung 
    Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gummersbach. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Vermieterin gegen den Mieter erst fällig, wenn die Vermieterin Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs.

  17. Schlussbestimmungen
    ​Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


BEEmyVAN GbR
Debora Mühe; Jan Klein

Lebrechtstr. 25
51643 Gummersbach

+49 2262 7779319
Webseite: www.beemyvan.de
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